Smiley Reisen GmbH
Wohlerstr. 41 / 2A
CH 5620 Bremgarten
Tel. 056 610 47 47
Fax 056 610 42 42
www.smiley-reisen.ch / info@smiley-reisen.ch
MwSt.-Nr. CHE-341.706.197
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Bitte beachten Sie diese Punkte wenn Sie mit uns eine Reise buchen, einen Kleinbus oder Reisebus bei uns mieten:
Chauffeurspesen
Verpflegungs- und Unterkunftsspesen (Einzelzimmer mit DU/WC) des Chauffeurs fallen zu Lasten des Auftraggebers. Mahlzeit: CHF 25.-, Übernachtung: CHF 120.-
Nachtzuschläge
Für Nachteinsätze verrechnen wir ab 21.00 Uhr bis zur Entlassung des Cars einen Nachtzuschlag von CHF 50.-/Std. (sofern auf der Offerte/ Auftragsbestätigung erwähnt)
Mehrstunden
Wenn sich der Einsatz des Chauffeurs über die in der Auftragsbestätigung erwähnten Zeitspanne erstreckt, verrechnen wir pro Mehrstunde CHF 80.-
Trinkgelder
Das Trinkgeld ist ein Lohnbestandteil des Chauffeurs. Es steht Ihnen frei, bei aufmerksamer Betreuung unseren Chauffeuren (auch Hostessen) ein Dankeschön in Form eines Trinkgeldes zu geben.
Konsumation an Bord unserer Busse
Die Mitnahme und Konsumation eigener alkoholischer Getränke an Bord unserer Busse ist nicht gestattet.
LSVA/Strassengebühren/Treibstoffzuschlag
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist in unseren Preisen inbegriffen. Ausländische Strassengebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einem massiven Anstieg der Treibstoffpreise behalten wir uns einen entsprechenden Zuschlag vor.
Schäden am Car oder Kleinbus / Reinigung
Für mutwillig verursachte Schäden am Car oder Kleinbus erlauben wir uns, die Reparaturrechnung plus einen Administrativaufwand von CHF 100.– in Rechnung zu stellen. Für die Reinigung starker Verschmutzung (innen), welche durch den/die Reisenden verursacht wurde, erlauben wir uns, CHF 100.– in Rechnung zu stellen.
Annullationskosten
Müssen Sie Ihre Reise oder den von Ihnen gemieteten Car/Kleinbus nach definitiver Bestellung wieder annullieren, entstehen Kosten (in % des mindestens zu erwartenden Umsatzes plus allfällige Organisationszuschläge und Forderungen Dritter):
|
bis 20 Tage vor Reisebeginn |
CHF 90.- |
|
bis 10 Tage vor Reisebeginn |
10% |
|
bis 4 Tage vor Reisebeginn |
20% |
|
3 bis 0 Tage vor Reisebeginn |
75% |
Arbeits- und Ruhezeitverordnung
Zu Ihrer Sicherheit halten wir uns an die geltende Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Berufschauffeure:
Maximale Einsatzzeit
15 Stunden (ab/bis Garage).
Ruhezeit
Ununterbrochene Ruhezeit:
11 Stunden innerhalb von 24 Stunden, in Ausnahmen mindestens 9 Stunden.
Lenkpausen
Nach höchstens 4,5 Stunden für mindestens 45 Minuten.
Maximale Lenkzeit pro Tag
9 Stunden.
Bankverbindung
Aargauische Kantonalbank, Zürcherstrasse 1, CH 5620 Bremgarten, Geschäftskonto CHF 5018.3539.2002, IBAN CH33 0076 1501 8353 9200 2
BIC KBAGCH22, Clearing 761, Postkonto 50-6-9
Geschäftsführer und Verantwortlicher Inhalt:
Marcel Teufer
Gerichtsstand ist Bremgarten AG
1.9.2011